Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen PlattesGroup SL (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“). Als Veranstaltung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählt einzig die auf der Webseite genannte Veranstaltung.
2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages
Mit Abschluss der Anmeldung auf der jeweiligen Webseite erkennt der Teilnehmer die Vertragsbedingungen als verbindlich an. Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch den Veranstalter. Nach Abschluss der Anmeldung zur Veranstaltung wird dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugestellt. Mit der Ausstellung der Anmeldebestätigung ist der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter für beide Parteien bindend.
3. Bezahlung
Die auf der Webseite genannte Teilnahmegebühr ist zzgl. 21% IVA (spanische Mehrwertsteuer) zu entrichten. Nach vollständiger und abgeschlossener Anmeldung schickt der Veranstalter eine Rechnung per Email zu. Mit der Anmeldung ist die Bezahlung des vollen Teilnahmebetrags fällig. Die Rechnung ist sieben Tage nach Erhalt zu begleichen.
4. Zusätzliche Kosten
Der Teilnahmebetrag versteht sich als reine Veranstaltungsgebühr inklusive Mahlzeiten wie vom Veranstalter angeboten. Verzehr und Sonderwünsche außerhalb dieses Angebots müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Eventuell anfallende Hotel- und Fahrtkosten werden vom Teilnehmer selbst getragen.
5. Umfang der Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf der Einladung und der jeweiligen Webseite.Programmänderungen sind vorbehalten. Ebenso ist der zugehende Inhalt der Anmeldebestätigung maßgebend. Anderweitige Vereinbarungen / Absprachen können in beiderseitigem Einvernehmen getroffen werden. Eventuell entstehende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sollten abgeänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sein.
6. Zugang zu der Veranstaltung
Angemeldete Teilnehmer erhalten bei der Akkreditierung am Veranstaltungsort gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ein persönliches Namensschild ausgehändigt. Dieses Namensschild ist nur für die persönliche Benutzung vorgesehen und ist nicht übertragbar. Zugang zu der Veranstaltung ist nur mit Akkreditierung erlaubt. Teilnehmer sind verpflichtet das Namensschild jederzeit gut sichtbar zu tragen.
7. Veranstaltungspläne und Zeiten
Die gültigen Veranstaltungspläne mit den Zeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Veranstalters zu entnehmen. Eventuelle Programmänderungen bleiben vorbehalten, solange diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
8. Rücktritt des Teilnehmers
Bei Absage, Zuspätkommen, Nichterscheinen oder frühzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
9. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt. Muss die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder anderen Gründen, die der Veranstalter zu verschulden hat, ausfallen, werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet. Ansprüche werden nicht akzeptiert.
10. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Gastronomie, Sicherheit, Technik, Redner, etc.) sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf den dreifachen Ticketpreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter tritt gegenüber den Beförderungsgesellschaften lediglich als Buchungsagent auf. Der Veranstalter ist kein Frachtführer; nicht er, sondern die befördernde Gesellschaft haftet daher für die Erfüllung der Beförderungsleistung. Die Haftung der Beförderungsgesellschaft basiert auf den Beförderungsbedingungen; der Veranstalter haftet nicht für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen sowie für beim Transport entstandene Gepäckschäden oder Verluste.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach programmgemäßer Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter zu stellen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
13. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist auch verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. Bildrechte
Während der Veranstaltung produziert der Veranstalter Bilder und Videoaufnahmen. Dieses Material wird für Werbezwecke, insbesondere zur Dokumentation und Präsentation des Angebotes des Veranstalters verwendet (Soziale Medien, Youtube, Webseite des Veranstalters, Presse, Druckprodukte). Der Teilnehmer wird den Fotografen darauf hinweisen, wenn er nicht Gegenstand von Bild oder Videoaufnahmen werden möchte.
15. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vertraulich gespeichert und können, sofern notwendig, für die Abwicklung über Dritte weitergegeben werden. Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich beim Veranstalter aber auch bei Hilfsgesellschaften behandelt.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist der Firmensitz des Veranstalters.
17. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand hierfür ist der Firmensitz des Veranstalters. Spanisches Recht ist anwendbar.
18. Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in deutscher Fassung.
PlattesGroup SL
Cami dels Reis, 308, Torre 3A, 2°,
Complejo Ca’n Granada,
07010 Palma de Mallorca.
Telefon +34 971 679 418
Mail claudia@neu-denken.net